» Häufige Fragen

Welche Aufgaben übernehmen Haushaltshilfen/Betreuungskräfte?

Die Haushaltshilfen erledigen alle im Haushalt anfallenden Arbeiten, wie einkaufen, kochen, waschen, bügeln und putzen. Darüber hinaus sind sie für den Patienten Gesellschafter, begleiten ihn bei Spaziergängen, Ausflügen und Arztbesuchen.

Was ist mit der medizinische Versorgung?

Für alle medizinischen Tätigkeiten ist ein zugelassener deutscher Pflegedienst hinzuzuziehen; diese Behandlungen zahlt die Krankenkasse und nicht die Pflegeversicherung.

In keinem Fall dürfen in- und ausländische Kräfte, die nicht nach deutschem Recht zur Kranken-/Altenpflege qualifiziert sind (bpsw. examinierte Krankenschwester/-pfleger, AltenpflegerIn), eine medizinische Versorgung übernehmen! Dies gilt auch dann, wenn die Frauen/Männer in ihrem Heimatland eine entsprechende Qualifikation erworben haben.

Wie finde ich eine Haushaltshilfe?

Vorweg, die "Richtige" zu finden ist immer mit "Glück" verbunden. "Harte Fakten", wie Alter, Familienstand, Ausbildung, Führerschein, Hobby, Sprachkenntnisse, können Sie vorweg abfragen. Aber viel wichtiger ist der "menschliche Faktor", also wie die zu betreuende Person sich mit der Haushaltshilfe versteht. Sofern die "Chemie" nicht stimmt, muss in beiderseitigen Interessen kurzfristig ein Wechsel vorgenommen werden.

Der klassische Weg führt über die Bundesagentur für Arbeit. Sie melden bei Ihrem lokalen Arbeitsamt Ihre "offene Stelle" und bekommen dann in- und auslündische BewerberInnen geschickt. Eine weitere Möglichkeit sind die Stellengesuche in den örtlichen Zeitungen und Empfehlungen von Bekannten. Die Auswahl und Beurteilung der Kräfte obliegt dann Ihnen.

Sofern Sie mich beauftragen, erhalten Sie von mir - entsprechend Ihren Wünschen - Personalvorschläge, aus denen Sie sich die Ihnen sympathischste BewerberInnen aussuchen können.

Arbeitgeber

Grundsätzlich ist der zu betreuende Patient (bzw. die Familie) der Arbeitgeber (sofern im gleichen Haushalt wohnend).

Gehalts- und Nebenkostenzahlungen

Die Gehaltszahlung erfolgt immer direkt von dem Patienten bzw. der Familie an die beschäftigte Kraft. Der Arbeitgeber muss jeweils bis zum drittletztem Werktag eines Monats die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse überweisen. Die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer ist jährlich (sofern unter € 1.080 / Jahr) zum 10. Januar des Folgejahres oder quartalsweise (sofern über € 1.080 und weniger als € 4.000 / Jahr) bis zum 10. des Folgemonates an das Finanzamt zu überweisen.

Betriebsnummer

Für die Beschäftigung einer Volltagskraft ist eine private Betriebsnummer zu beantragen. Diese Betriebsnummer ist für die Beantragung der Arbeitsgenehmigung und für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zwingend erforderlich.

Gemeindeunfallversicherung

Die Gemeindeunfallversicherung ist ein Zwangsversicherung (vergleichbar mit der Berufsgenossenschaft) und kommt für alle Betriebsunfälle im Haushalt auf. Die Kosten belaufen sich in Baden-Württemberg auf € 48 jährlich (Beitrag 2016), in anderen Bundesländern entsprechend. Auch wenn Sie keine Gemeindeunfallversicherung abgeschlossen haben, zahlt diese bei Betriebsunfällen, nimmt danach aber Regreß bei dem jeweiligen Haushalt.

Finanzamt

Das Finanzamt ist über die Beschäftigung einer Haushaltshilfe (über € 450 monatlich) zu informieren. Der Patient wird dann vom Finanzamt als (privater) Arbeitgeber registriert und dies auf seiner Einkommensteuernummer vermerkt. Sofern noch keine Einkommensteuernummer vorhanden ist, erteilt das Finanzamt eine entsprechende Nummer.

Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers

Da seit 2010 keine Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben werden, muss der Arbeitgeber die Steuerklasse seiner Beschäftigten elektronisch abfragen (ELSTAM). Durch Eingabe der Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers wird dem Arbeitgeber dann die Steuerklasse mitgeteilt. Der Arbeitnehmer muss eine Wohnadresse in Deutschland haben.

Steueridentifikationsnummer für ausländische Arbeitnehmer

Der ausländische Arbeitnehmer erhält seine Steueridentifikationsnummer bei seiner erstmaligen Anmeldung in Deutschland. Diese bleibt immer gültig.

Honorar

Ich berechne meine Leistungen (Vermittlung/Beratung/Service) grundsätzlich nur dem Arbeitgeber und niemals den Arbeitnehmern. Daher kann ich Sie bei der Auswahl der Kräfte objektiv beraten und bin nur Ihnen "verpflichtet"

Bei Vermittlungen über Agenturen achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Ansprechpartner "vor Ort" mit vollständiger deutscher Adresse genannt bekommen. Eine Adresse im Ausland ist für Sie nicht greifbar und kann Sie im Konfliktfall nicht unterstützen. Zahlungen an Agenturen bzw. Vermittler sollten nur auf Grund von Rechnungen mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer, bzw. mit einer deutschen Umsatzsteuernummer erfolgen.

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